Die Pflege eines Angehörigen ist oft eine herausfordernde Aufgabe, die viele Fragen aufwirft und umfassende Kenntnisse erfordert. Nicht jeder ist auf die Rolle als pflegende Person vorbereitet, und viele Menschen wissen nicht, dass ihnen eine Vielzahl an Hilfsangeboten zur Verfügung steht. Pflegeberatung, Beratungsaufträge und Pflegekurse bieten essenzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – aber haben Sie tatsächlich Anspruch darauf?
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wer von diesen Angeboten profitieren kann, welche Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen und wie Sie diese Hilfen am besten nutzen.
1. Der Anspruch auf Pflegeberatung
Pflegeberatung ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung und hilft dabei, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die nötigen Informationen und Unterstützung zu geben, die sie für die Pflege benötigen. Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Was umfasst die Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung kann sowohl vor Ort als auch telefonisch oder digital durchgeführt werden und umfasst:
- Information über Leistungen und Hilfsmittel: Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu? Welche Hilfsmittel können Sie beantragen?
- Individuelle Pflegeplanung: Unterstützung bei der Gestaltung eines maßgeschneiderten Pflegeplans.
- Beratung zur Wohnraumgestaltung: Hilfestellung bei der Anpassung des Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen.
- Psychosoziale Unterstützung: Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten, um Burnout und Überforderung vorzubeugen.
Wo finden Sie Pflegeberatung?
Pflegeberatung wird durch die Pflegekassen organisiert, in vielen Fällen jedoch durch externe Anbieter wie Pflegedienste und Beratungsstellen durchgeführt. In Deutschland gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Anlaufstellen – von kommunalen Beratungsstellen bis hin zu Pflegestützpunkten.
2. Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen: Pflicht oder Option?
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen zu Hause versorgt werden, sind regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend. Der Grund: Die Beratungsbesuche sollen die Pflegequalität sicherstellen und dabei helfen, die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.
Was passiert bei einem Beratungsbesuch?
Ein qualifizierter Pflegeberater oder Pflegedienst besucht den Pflegebedürftigen zu Hause. Dabei werden:
- Die aktuelle Pflegesituation überprüft und mögliche Verbesserungen besprochen.
- Hilfsmittel empfohlen, falls neue Bedarfe entstehen.
- Praktische Tipps zur Pflege gegeben, die den Alltag erleichtern.
Frequenz und Kostenübernahme
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate
Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegeversicherung vollständig, sofern sie von einer anerkannten Stelle durchgeführt werden.
3. Pflegekurse: Unterstützung für pflegende Angehörige
Viele Angehörige betreten die Pflegewelt ohne formale Ausbildung und fühlen sich oft unsicher oder überfordert. Pflegekurse bieten hier eine wertvolle Unterstützung und ermöglichen es pflegenden Angehörigen, praktische Fertigkeiten und fundierte Kenntnisse zu erwerben.
Wer kann an Pflegekursen teilnehmen?
Alle Personen, die einen Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld betreuen, können Pflegekurse kostenfrei besuchen. Auch ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf diese Kurse.
Inhalte und Formate der Pflegekurse
Die Inhalte variieren je nach Kursanbieter, umfassen jedoch meist:
- Grundlagen der Körperpflege und Mobilitätshilfen: Lernen, wie man den Pflegebedürftigen sicher lagert und bewegt.
- Gesundheitspflege: Vermeidung von Infektionen und Pflegekomplikationen.
- Stressbewältigung und Selbstfürsorge: Strategien, um langfristig fit und belastbar zu bleiben.
Pflegekurse werden oft durch Pflegedienste und Wohlfahrtsverbände angeboten. Zudem bieten viele Krankenkassen und Pflegekassen Online-Kurse an, die sich besonders für Berufstätige eignen.
4. Wie können Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Um Pflegeberatung, Beratungsbesuche und Pflegekurse zu beantragen, wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse. Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für die Leistungen, und nach Antragstellung erhalten Sie eine Übersicht über die verfügbaren Angebote und teilnehmenden Dienstleister.
Beantragung der Beratung und Termine
- Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Ein kurzer Anruf oder ein Online-Formular reicht oft aus, um eine Pflegeberatung anzufordern.
- Besprechung der Optionen: Lassen Sie sich beraten, ob ein persönlicher Termin zu Hause, in einem Beratungsbüro oder ein digitales Angebot das Passende ist.
- Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten: Fragen Sie gezielt nach zusätzlichen Entlastungsleistungen, etwa für Kurzzeitpflege oder Tagespflege.
Fazit
Der Anspruch auf Pflegeberatung, Beratungsaufträge und Pflegekurse ist ein wertvolles Hilfsangebot, das Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Alltag erleichtert und sie für ihre Rolle stärkt. Unabhängig davon, ob Sie erst kürzlich in die Pflegesituation geraten sind oder schon lange pflegen – scheuen Sie sich nicht, auf diese Leistungen zurückzugreifen.



