Pflegewissen

Pflegereform 2026: Das ist aktuell geplant

Die geplante Pflegereform soll die Leistungen der Pflegeversicherung neu ordnen und bestehende Budgets verändern. Wir erklären verständlich, welche Änderungen derzeit vorgesehen sind und was sie für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige bedeuten könnten.

Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen.
Einführung

Was ist die Pflegereform 2026?

Die Bundesregierung plant mit der Pflegereform 2026 eine umfassende Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Ziel ist es, das bestehende System einfacher, transparenter und besser auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen auszurichten.

Im Mittelpunkt der Reform stehen neue Budgets, veränderte Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad und eine flexiblere Nutzung von Pflegeleistungen. Viele bisher getrennte Leistungen sollen künftig zusammengeführt werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Betroffenen mehr Entscheidungsspielraum zu geben.

Die Reform befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Das bedeutet, dass einzelne Regelungen bis zum endgültigen Beschluss noch angepasst werden können. Auf dieser Seite erklären wir die aktuell geplanten Änderungen verständlich und zeigen, welche Auswirkungen sie voraussichtlich auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben werden.

Geplante Änderungen

Was ändert sich für Pflegebedürftige?

Mit der geplanten Pflegereform sollen Leistungen künftig einfacher verständlich und flexibler nutzbar werden. Ziel ist es, Pflegebedürftigen den Zugang zu Unterstützungsleistungen zu erleichtern und das bestehende System übersichtlicher zu gestalten.

Dafür ist vorgesehen, mehrere bisher getrennte Leistungen neu zu strukturieren und teilweise in gemeinsamen Budgets zusammenzuführen. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad angepasst werden, damit der tatsächliche Unterstützungsbedarf noch besser berücksichtigt werden kann.

Für viele Pflegebedürftige bedeutet das vor allem eines: Die Finanzierung einzelner Leistungen könnte sich ändern – nicht jedoch der Bedarf an Unterstützung im Alltag. Leistungen wie Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf oder Maßnahmen zur Wohnraumanpassung bleiben auch künftig wichtige Bestandteile einer guten Versorgung. Entscheidend wird sein, aus welchem Budget diese künftig finanziert werden.

Pflegegrade

Höhere Schwellenwerte bei den Pflegegraden

Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je stärker die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person beeinträchtigt sind, desto mehr Punkte werden bei der Begutachtung vergeben.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, die Mindestpunktzahlen für die Pflegegrade 1 bis 3 anzuheben. Dadurch könnten Menschen mit einem geringeren Unterstützungsbedarf künftig mehr Punkte benötigen, um erstmals einen Pflegegrad oder einen höheren Pflegegrad zu erhalten.

Pflegegrad Heute Geplant
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten ab 15 Punkten
Pflegegrad 2 ab 27 Punkten ab 30 Punkten
Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten ab 50 Punkten
Pflegegrad 4 ab 70 Punkten unverändert ab 70 Punkten
Pflegegrad 5 ab 90 Punkten unverändert ab 90 Punkten

Die geplanten Änderungen könnten vor allem Menschen betreffen, die künftig erstmals einen Pflegegrad beantragen oder eine Höherstufung erreichen möchten. Eine genaue und realistische Darstellung des Unterstützungsbedarfs bei der Begutachtung wird dadurch noch wichtiger.

Wichtig: Bereits anerkannte Pflegegrade sollen durch die neuen Schwellenwerte nicht automatisch herabgesetzt werden. Der Referentenentwurf sieht hierfür Übergangs- und Bestandsschutzregelungen vor.
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Leistungen

Neue Budgets statt bisheriger Leistungen

Ein zentraler Bestandteil der geplanten Pflegereform ist die Zusammenführung verschiedener Leistungen in neue Budgets. Ziel ist es, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität bei der Nutzung von Unterstützungsangeboten zu ermöglichen und das bisher komplexe Leistungssystem zu vereinfachen.

Nach aktuellem Stand sollen einige bisher getrennte Leistungsansprüche künftig gemeinsam verwaltet werden. Dadurch können Pflegebedürftige selbst entscheiden, wofür das verfügbare Budget eingesetzt wird – je nachdem, welche Unterstützung im Alltag gerade am dringendsten benötigt wird.

Geplante Änderungen im Überblick

  • Zusammenführung mehrerer bisher getrennter Leistungen.
  • Mehr Flexibilität bei der Verwendung des verfügbaren Budgets.
  • Pflegebedürftige können Leistungen individueller kombinieren.
  • Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren.

Welche Leistungen künftig aus welchem Budget finanziert werden, entscheidet sich erst mit der endgültigen Verabschiedung der Reform. Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Hinweis: Der derzeitige Stand basiert auf dem Referentenentwurf der Bundesregierung. Bis zum Inkrafttreten der Reform können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Unterstützung im Alltag

Welche Leistungen bleiben auch nach der Reform wichtig?

Auch wenn sich die Finanzierung einzelner Leistungen künftig ändern könnte, bleibt eines gleich: Pflegebedürftige benötigen weiterhin zuverlässige Unterstützung im Alltag. Viele bewährte Leistungen helfen dabei, die Selbstständigkeit zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel gehören für viele Familien zum Pflegealltag. Sie unterstützen die häusliche Pflege und erleichtern die Versorgung der pflegebedürftigen Person.

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Hausnotruf

Hausnotruf

Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass im Notfall schnell Hilfe gerufen werden kann. Besonders Menschen, die alleine leben, gewinnen dadurch mehr Sicherheit und können länger selbstständig zuhause wohnen.

Mehr zum Hausnotruf

Weitere Unterstützung für den Alltag

Neben Pflegehilfsmitteln und einem Hausnotruf können auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – beispielsweise ein Badumbau oder ein Treppenlift – dazu beitragen, den Alltag sicherer und komfortabler zu gestalten.

Wohnraumanpassung entdecken →
Geplante Finanzierung

Mehr Flexibilität durch neue Budgets

Ein wichtiger Bestandteil der geplanten Pflegereform ist die Neuordnung verschiedener Leistungsbudgets. Nach dem aktuellen Referentenentwurf sollen bisher getrennte Leistungen künftig stärker zusammengeführt werden. Dadurch sollen Pflegebedürftige selbst entscheiden können, welche Unterstützung sie im Alltag am dringendsten benötigen.

Für viele Familien könnte das mehr Flexibilität bedeuten. Gleichzeitig wird es aber auch wichtiger, das verfügbare Budget sinnvoll einzusetzen, da künftig mehrere Leistungen aus demselben Budget finanziert werden könnten.

Was bedeutet das in der Praxis?

Statt für jede Leistung ein eigenes Budget zu haben, könnten künftig verschiedene Unterstützungsangebote miteinander konkurrieren. Pflegebedürftige müssten dann selbst entscheiden, welche Leistungen für ihre persönliche Situation den größten Nutzen bieten.

Wie die endgültige Ausgestaltung aussehen wird, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Leistungsansprüche der Pflegeversicherung.

Pflegende Angehörige

Was bedeutet die Pflegereform für pflegende Angehörige?

Auch für pflegende Angehörige könnte die Reform spürbare Veränderungen mit sich bringen. Sollte die geplante Zusammenführung einzelner Leistungsbudgets umgesetzt werden, müssten verfügbare Leistungen künftig noch bewusster ausgewählt und auf den individuellen Bedarf abgestimmt werden.

Gerade Familien, die verschiedene Unterstützungsangebote nutzen, sollten sich frühzeitig informieren und regelmäßig prüfen, welche Leistungen für ihre persönliche Situation am sinnvollsten sind. Eine gute Planung kann dabei helfen, das verfügbare Budget möglichst effektiv einzusetzen.

Unser Tipp:

Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Änderungen und lassen Sie sich bei Bedarf beraten. So können Sie rechtzeitig entscheiden, welche Leistungen für Ihre Pflegesituation den größten Nutzen bieten.

Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in der Beratung befindet, können sich einzelne Regelungen bis zum Inkrafttreten der Pflegereform noch ändern. Wir aktualisieren diesen Ratgeber regelmäßig, sobald neue Informationen veröffentlicht werden.