Published On: 02.09.2024

Pflegehilfsmittel müssen schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Es ist hilfreich, eine Begründung beizufügen, aus der hervorgeht, warum die Hilfe benötigt wird.

Eine ärztliche Verordnung ist für Pflegehilfsmittel nicht erforderlich, kann jedoch die Genehmigung durch die Pflegekassen erleichtern, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt.

Wenn der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Pflegebegutachtung Pflegehilfsmittel empfiehlt, wird dies als Antrag auf die entsprechenden Leistungen gewertet, vorausgesetzt, die Versicherten stimmen zu. Dies spart Zeit, da die fachliche Prüfung der Notwendigkeit entfällt. Es kann hilfreich sein, direkt mit Gutachtern zu sprechen, um geeignete Pflegehilfsmittel zu identifizieren.

Die Notwendigkeitsprüfung entfällt ebenfalls, wenn Pflegehilfsmittel von qualifizierten Pflegefachkräften, wie den Mitarbeitenden eines Pflegedienstes, empfohlen werden. Eine solche schriftliche Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.

Sollten Sie unsicher sein, ob das Hilfsmittel über die Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden soll, ist das kein Problem: Die Versicherungen regeln dies untereinander. Es ist jedoch zeitsparender, den Antrag direkt bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Kann die Kasse die Fristen nicht einhalten, informiert sie Sie schriftlich oder elektronisch über die Gründe. Erhalten Sie keine solche Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Bei einem positiven Bescheid werden die Pflegehilfsmittel genehmigt und die Kosten übernommen. Der Bescheid enthält auch Informationen darüber, über welchen Anbieter, beispielsweise ein Sanitätshaus, Sie versorgt werden.

Es empfiehlt sich, vor dem Antrag ein Beratungsgespräch mit der Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle zu führen, um alle Fragen zur Beantragung und Finanzierung von Pflegehilfsmitteln zu klären.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Falls die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt, haben Sie innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Erfolgschancen erhöhen. Es ist ratsam, sich das Pflegehilfsmittel-Gutachten des Medizinischen Dienstes anzufordern. In Ihrer Begründung sollten Sie darlegen, warum das Hilfsmittel in Ihrem speziellen Fall notwendig ist. Es kann auch hilfreich sein, eine Stellungnahme Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes beizufügen.

Sollte die Pflegekasse Ihren Widerspruch ebenfalls ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, vor den Sozialgerichten Klage zu erheben.

Wie erhalte ich Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind?

Für Verbrauchsprodukte müssen Sie den Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Anspruch auf diese Pauschale haben Sie, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben und zu Hause gepflegt werden. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.

Die Pflegekasse gewährt einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40 Euro für Verbrauchsartikel, was insgesamt bis zu 480 Euro pro Jahr möglich macht.

Beachten Sie, dass die Pauschale nicht als direkte Auszahlung erfolgt: Sie müssen die Quittungen für alle gekauften Artikel monatlich bei der Pflegekasse einreichen und erhalten die Kosten rückwirkend erstattet.

Alternativ können Sie den Anspruch auf die Pauschale an einen Anbieter von Pflegehilfsmitteln abtreten. Dieser kann dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, und Ihnen werden nur eventuelle Mehrkosten in Rechnung gestellt. Der Anbieter benötigt dafür einen Vertrag mit der Pflegekasse.

Bei uns ist dies jedoch nur innerhalb der folgenden Schritte möglich

  1. Bestellung

Wählen Sie auf www.vitaseni.de die benötigten Produkte aus und stellen Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 € zusammen. Bei Fragen zu den Produkten oder wenn Sie Beratung benötigen, sind wir über alle Kommunikationskanäle für Sie erreichbar.

  1. Fragen beantworten

Beantworten Sie einfach einige notwendige Fragen – das dauert nicht länger als 5 Minuten.

  1. Beantragung

Die Experten auf www.vitaseni.de übernehmen für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

  1. Erhalten Sie kostenlose Pflegehilfsmittel

In der Regel wird Ihre Bestellung schnell an die von Ihnen angegebene Lieferadresse geliefert. Sie erhalten Ihr monatliches Pflegehilfsmittel-Set, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung. Erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat 100% kostenlos und bequem nach Hause geliefert.

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