Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, sei es durch Alter, Krankheit oder einen Unfall. Um Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen zu unterstützen, stellt die Pflegeversicherung in Deutschland verschiedene Leistungen zur Verfügung. Diese variieren je nach Pflegegrad, der die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit misst. In diesem Beitrag geben wir einen umfassenden Überblick über die Leistungen für Pflegebedürftige je nach Pflegegrad.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1 gilt für Personen, die zwar Unterstützung benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind. Die Leistungen sind daher begrenzt.
- Pflegesachleistungen: keine
- Pflegegeld: kein Pflegegeld
- Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
- Tages- und Nachtpflege: keine
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr
- Verhinderungspflege: keine
- Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 € einmalig
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Ab Pflegegrad 2 stehen den Pflegebedürftigen deutlich mehr Leistungen zur Verfügung, sowohl für häusliche Pflege als auch für teilstationäre Betreuung.
- Pflegesachleistungen: bis zu 724 € pro Monat
- Pflegegeld: 316 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 689 € pro Monat
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 € einmalig
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Mit Pflegegrad 3 steigt die Unterstützungsbedürftigkeit und somit auch die Höhe der verfügbaren Leistungen.
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.363 € pro Monat
- Pflegegeld: 545 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.298 € pro Monat
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 € einmalig
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 erhalten umfassende Unterstützung, da ihre Pflege aufwendiger und intensiver ist.
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.693 € pro Monat
- Pflegegeld: 728 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.612 € pro Monat
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 € einmalig
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 betrifft Personen mit den schwersten Einschränkungen. Hier sind die Pflegeaufgaben besonders intensiv.
- Pflegesachleistungen: bis zu 2.095 € pro Monat
- Pflegegeld: 901 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.995 € pro Monat
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 € einmalig
Pflegegradübergreifende Leistungen
Zusätzlich zu den spezifischen Leistungen für die einzelnen Pflegegrade gibt es Leistungen, die für alle Pflegegrade gelten:
- Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat, der für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleiter verwendet werden kann.
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: für alle Pflegegrade nutzbar, um Betreuungsdienste oder Alltagsbegleitung zu finanzieren.
Die Pflegeversicherung in Deutschland bietet eine Vielzahl von Unterstützungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Je nach Pflegegrad gibt es Leistungen für die häusliche Pflege, teilstationäre Betreuung sowie für kurzfristige Entlastungen der pflegenden Angehörigen. Es lohnt sich, die einzelnen Möglichkeiten im Detail zu prüfen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Pflegehilfsmittel, wie die Pflegeboxen, die über www.vitaseni.de angeboten werden, können einen wichtigen Beitrag zur täglichen Pflege leisten. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 können diese kostenfrei über ihre Pflegeversicherung beziehen und so die Qualität der häuslichen Pflege verbessern.



