Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Personen als “pflegebedürftig” anerkannt werden. Dafür ist es notwendig, bei der zuständigen Pflegekasse einen Pflegegrad zu beantragen (früher bekannt als Pflegestufe).
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Pflegegrad beantragen, was dabei zu beachten ist und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Pflegestufe
- Pflegebedürftigkeit feststellen: Im Zentrum der Pflegebegutachtung steht die Ermittlung der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person im Alltag: Welche Aufgaben kann sie noch selbstständig bewältigen, und bei welchen benötigt sie Hilfe? Dafür werden die Fähigkeiten in folgenden Lebensbereichen umfassend beurteilt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
- Worauf Sie sich vorbereiten sollten: Notieren Sie sich Beispiele aus Ihrem Pflegealltag für spezielle oder besonders aufwändige Pflegesituationen, die Sie dem Gutachter bei seinem Besuch schildern können. Die folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen:
- Welche Schwierigkeiten treten im Alltag auf?
- Bei welchen Tätigkeiten benötigen Sie Unterstützung?
- Liegt ein aktueller Medikamenten- oder Behandlungsplan vor? Legen Sie ihn bereit.
- Halten Sie auch Arztberichte, Entlassungsberichte und andere medizinische Dokumente griffbereit.
- Wenn bereits ein Pflegedienst involviert ist, informieren Sie diesen rechtzeitig und legen Sie die Pflegedokumentation bereit.
Allgemeine Checkliste für die Beantragung einer Pflegestufe
- Vor der Antragstellung sollte unbedingt geklärt werden, wer die pflegebedürftige Person betreut. Für die häusliche Pflege kommen pflegende Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder auch die Anstellung einer polnischen Pflegekraft in Frage. Soll die Pflege teil- oder vollstationär erfolgen, muss eine geeignete Pflegeeinrichtung gefunden werden.
- Um die eingeschränkte Selbstständigkeit nachzuweisen, sollten Sie relevante Dokumente wie Gutachten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen sammeln und aufbewahren. Es ist wichtig, den behandelnden Arzt über die Antragstellung zu informieren, damit er gegebenenfalls Dokumente zur Verfügung stellen kann, die die Pflegebedürftigkeit bestätigen.
- Der nächste Schritt ist die Stellung eines formlosen Antrags bei der Krankenkasse, der sowohl schriftlich als auch telefonisch erfolgen kann. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen, das als Grundlage für die Argumentation beim Begutachtungstermin dient.
- Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) mit der Pflegegrad-Begutachtung beauftragt. Der Gutachter prüft während eines persönlichen Besuchs mithilfe des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) die verbleibende Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Die Gutachter des MDK sind in den meisten Fällen speziell ausgebildete Pflegefachkräfte, in seltenen Fällen auch Ärzte oder Ärztinnen. Der Termin für den Hausbesuch wird vom MDK schriftlich und/oder telefonisch mit dem Antragsteller oder dessen Betreuer vereinbart.
- Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Antragsteller (die pflegebedürftige Person) den Termin nicht alleine wahrnimmt. Viele Betroffene neigen dazu, ihre Situation während der Begutachtung zu beschönigen, was die Einstufung des Pflegegrades negativ beeinflussen kann. Es ist daher ratsam, dass die Person, die mit der Pflege beauftragt ist, ebenfalls anwesend ist.
- Nach Abschluss der Begutachtung übermittelt der Gutachter das Ergebnis an die Pflegekasse. Nachdem die Pflegekasse das Gutachten geprüft hat, wird das Ergebnis in Form des festgestellten Pflegegrades mitgeteilt. Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Mitteilung des Pflegegrades kann bis zu fünf Wochen dauern. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Kasse und endet mit dem Ausstellungsdatum des Begutachtungsergebnisses.
Bitte beachten*: Wenn der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Pflegebegutachtung Pflegehilfsmittel empfiehlt, wird dies als Antrag auf die entsprechenden Leistungen gewertet, vorausgesetzt, die Versicherten stimmen zu. Dies spart Zeit, da die fachliche Prüfung der Notwendigkeit entfällt. Es kann hilfreich sein, direkt mit Gutachtern zu sprechen, um geeignete Pflegehilfsmittel zu identifizieren.
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Falls die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt, haben Sie innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Erfolgschancen erhöhen. Es ist ratsam, sich das Pflegehilfsmittel-Gutachten des Medizinischen Dienstes anzufordern. In Ihrer Begründung sollten Sie darlegen, warum das Hilfsmittel in Ihrem speziellen Fall notwendig ist. Es kann auch hilfreich sein, eine Stellungnahme Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes beizufügen.
Sollte die Pflegekasse Ihren Widerspruch ebenfalls ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, vor den Sozialgerichten Klage zu erheben.
Pflegehilfsmittel-Zuschuss: So erhalten Sie monatlich bis zu 40 Euro
Für Verbrauchsprodukte müssen Sie die Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Anspruch auf diese Pauschale haben Sie, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben und zu Hause gepflegt werden. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Die Pflegekasse gewährt einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40 Euro für Verbrauchsartikel, was insgesamt bis zu 480 Euro pro Jahr möglich macht.
Beachten Sie, dass die Pauschale nicht als direkte Auszahlung erfolgt: Sie müssen die Quittungen für alle gekauften Artikel monatlich bei der Pflegekasse einreichen und erhalten die Kosten rückwirkend erstattet.
Alternativ können Sie den Anspruch auf die Pauschale an einen Anbieter von Pflegehilfsmitteln abtreten. Dieser kann dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, und Ihnen werden nur eventuelle Mehrkosten in Rechnung gestellt. Der Anbieter benötigt dafür einen Vertrag mit der Pflegekasse.
Bei uns ist dies jedoch nur im Rahmen der folgenden Schritte zur Beantragung einer Pflegebox möglich
- Bestellung
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und stellen Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 € zusammen. Bei Fragen zu den Produkten oder wenn Sie Beratung benötigen, sind wir über alle Kommunikationskanäle für Sie erreichbar.
- Fragen beantworten
Beantworten Sie einfach einige notwendige Fragen – das dauert nicht länger als 5 Minuten.
- Beantragung
Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
- Erhalten Sie kostenlose Pflegehilfsmittel
In der Regel wird Ihre Bestellung schnell an die von Ihnen angegebene Lieferadresse geliefert. Sie erhalten Ihr monatliches Pflegehilfsmittel-Set, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung. Erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat 100% kostenlos und bequem nach Hause geliefert.



