Published On: 07.08.2024

Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie sollen die Pflege erleichtern und dazu beitragen, Beschwerden zu lindern oder der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Durch ein Pflegebett beispielsweise ist es für eine Pflegeperson sehr viel einfacher, eine pflegebedürftige Person im Bett zu waschen oder anzukleiden, denn das Pflegebett ist höhenverstellbar.

Pflegehilfsmittel bekommen nur Personen, die ambulant gepflegt werden, also beispielsweise in einer eigenen Wohnung, einem betreuten Wohnen oder einer ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaft. Bei stationärer Pflege ist das Pflegeheim oder die Krankenkasse für die Ausstattung mit Hilfsmitteln zuständig.

 

Das Konzept der Pflegebox – hilfreich und zuzahlungsfrei

Die Pflegebox von VITASENI bietet eine umfassende Lösung für die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen. Jede Pflegebox ist sorgfältig zusammengestellt und enthält hochwertige Produkte, die speziell auf die täglichen Anforderungen der Pflege abgestimmt sind.

  • Individuell zusammengestellte Pflegeprodukte: Jede VITASENI Box enthält eine Auswahl an Produkten, die auf die speziellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt sind. Dazu gehören Inkontinenzprodukte, Schutzprodukte (wie Gesichtsmasken und Bakteriensprays), Hygieneprodukte und vieles mehr.
  • Zusätzliche Dienstleistungen: Neben den VITASENI Pflegeboxen bieten wir auch zusätzliche Dienstleistungen an, wie telefonische Beratung, Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Pflegeprodukte und Anleitungen zur Anwendung der Produkte.
  • Einfache Bestellung und flexible Lieferung: Der Bestellprozess ist benutzerfreundlich und unkompliziert. Unsere Kunden können die Pflegeboxen online bestellen.
  • Qualität und Zuverlässigkeit: Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Produkte. Alle in der VITASENI Box enthaltenen Produkte sind von hoher Qualität und auf die speziellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen abgestimmt.
  • Kosteneffizienz: Unsere Pflegeboxen bieten eine kosteneffiziente Lösung im Vergleich zum Einzelkauf der Produkte.
  • Unterstützung durch Krankenkassen: Unsere Pflegeboxen können von Krankenkassen unterstützt oder bezuschusst werden. Wir informieren und unterstützen unsere Kunden bei der Beantragung der entsprechenden Leistungen.

Inhalt der VITASENI Pflegebox

Eine sorgfältig ausgewählte Zusammenstellung von hochwertigen Pflegeprodukten, die je nach Bedarf angepasst werden können. Zu den Hauptbestandteilen gehören:

  • Einweghandschuhe (100 Stück): Zum Schutz und zur Hygiene während der Pflege.
  • Flächendesinfektion inkl. Sprühkopf (250 ml): Zur effektiven Desinfektion von Oberflächen.
  • Flächendesinfektionstücher (100 Stück): Praktische Tücher zur schnellen und einfachen Desinfektion von Flächen.
  • Flächendesinfektionstücher (30 Stück): Kompakte Packung für den flexiblen Einsatz unterwegs.
  • Händedesinfektionstücher (15 Stück): Ideal für die Desinfektion der Hände unterwegs.
  • Bettschutz (25 Stück): Saugfähige Unterlagen zum Schutz von Betten und anderen Möbeln.
  • Händedesinfektionsmittel (500 ml): Für die gründliche Desinfektion der Hände.
  • Flächendesinfektion (500 ml): Größere Menge für den häufigen Einsatz zur Oberflächendesinfektion.
  • FFP2 Maske (1 Stück): Bietet hohen Schutz vor Partikeln und Aerosolen.
  • Medizinische Gesichtsmaske (50 Stück): Standardmasken für den täglichen Gebrauch.
  • Schutzschürzen (100 Stück): Zum Schutz der Kleidung während der Pflege.
  • Fingerlinge: Für präzise und hygienische Aufgaben.

Alles damit die Pflege effizienter, hygienischer und komfortabler wird.

Warum ist die Pflegebox zuzahlungsfrei?

Die VITASENI Box basiert auf § 40 SGB XI, der regelt, dass Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 einen Anspruch auf 40€ pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben. Dieser Betrag wird auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.

Für privat Versicherte bedeutet dies, dass sie die Kosten für die Pflegebox zunächst selbst tragen und anschließend die Erstattung bei ihrer Pflegekasse beantragen müssen.

 

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