Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf vielfältige finanzielle und praktische Unterstützungsleistungen. Doch viele Betroffene und Angehörige wissen gar nicht genau, welche Hilfen ihnen tatsächlich zustehen – und verschenken dadurch oft mehrere Hundert Euro im Monat. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung und erklärt, wie sie beantragt und genutzt werden können.

- Pflegegeld – finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege
Wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder nahestehende Personen erfolgt, besteht Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, zum Beispiel zur Anerkennung der Pflegeleistung oder zur Entlastung der pflegenden Person.
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 332€
- Pflegegrad 3: 573€
- Pflegegrad 4: 765€
- Pflegegrad 5: 947€
Das Pflegegeld kann auch mit sogenannten Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
2. Pflegesachleistungen – Unterstützung durch ambulante Dienste
Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, wenn sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall die Kosten für Leistungen wie Körperpflege, Ernährung, Medikamentengabe oder Unterstützung bei der Mobilität. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse, sodass keine zusätzlichen Rechnungen eingereicht werden müssen.
3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54)Anregung der Sinne
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro kostenfrei erhalten. Diese Produkte erleichtern die tägliche Pflege zu Hause und werden von der Pflegekasse übernommen. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzmasken.
Diese Leistung ist in § 40 Absatz 2 SGB XI geregelt. Sie soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld mit den notwendigen Materialien ausgestattet sind.
Pflegehilfsmittel können einfach und unkompliziert über Anbieter wie vitaseni.de/ beantragt werden. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt der Anbieter.
4. Entlastungsbetrag – 125 Euro monatlich für Hilfe im Alltag
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (ab Pflegegrad 1) erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag dient dazu, Unterstützung im Alltag zu finanzieren – etwa durch eine Haushaltshilfe, einen Alltagsbegleiter oder Betreuungsangebote.
Wichtig ist, dass der Entlastungsbetrag ausschließlich für anerkannte Dienstleister eingesetzt werden kann. Eine direkte Auszahlung an Pflegebedürftige ist nicht vorgesehen. Nicht genutzte Beträge können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
5. Wohnraumanpassung – Zuschüsse für barrierefreies Wohnen
Wenn Umbauten erforderlich sind, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern, können Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen.
Hierzu zählen beispielsweise der Einbau eines barrierefreien Badezimmers, der Einbau eines Treppenlifts oder die Anbringung von Haltegriffen.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss sogar addiert werden – bis zu maximal 16.000 Euro.
6. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – wenn Pflegepersonen eine Pause brauchen
Pflegende Angehörige dürfen auch einmal ausfallen oder eine Pause einlegen. In diesen Fällen können Pflegebedürftige zwei wichtige Leistungen der Pflegeversicherung nutzen:
Verhinderungspflege:
Wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
Kurzzeitpflege:
Wenn vorübergehend stationäre Pflege notwendig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, steht zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 1.774 Euro jährlich zur Verfügung.
Beide Leistungen können kombiniert werden. Dadurch lässt sich ein Gesamtbetrag von bis zu 2.418 Euro pro Jahr nutzen.
Fazit: Leistungen nutzen, Ansprüche sichern
Viele Pflegebedürftige und Angehörige schöpfen ihre Ansprüche nicht vollständig aus – oft aus Unkenntnis oder Unsicherheit im Umgang mit den verschiedenen Leistungen. Dabei können diese Zuschüsse den Alltag erheblich erleichtern und finanzielle Entlastung schaffen.
Wer sich einen Überblick verschaffen oder prüfen möchte, welche Leistungen bereits genutzt werden und welche noch offen sind, kann sich an seine Pflegekasse wenden oder Unterstützung durch spezialisierte Anbieter wie vitaseni.de in Anspruch nehmen.
Eine umfassende Beratung hilft, alle Möglichkeiten der Pflegeversicherung bestmöglich auszuschöpfen – für mehr Sicherheit, Entlastung und Lebensqualität im Pflegealltag.



