Published On: 29.09.2024

Was ist die Pflegeversicherung?

Grundlegende Definition der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die finanzielle Unterstützung für Menschen bietet, die aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig sind. Sie deckt einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen ab. Der Versicherungsschutz greift, wenn der Versicherte dauerhaft Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigt, wie bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Historischer Kontext: Die Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt, um auf die wachsende Herausforderung der Pflegebedürftigkeit in einer alternden Gesellschaft zu reagieren. Sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und ergänzt die bestehenden Systeme wie die Kranken- und Rentenversicherung. Die Einführung war ein Meilenstein in der sozialen Absicherung und wurde notwendig, da die steigenden Pflegekosten für Familien oft nicht mehr tragbar waren. Seit ihrer Einführung gab es mehrere Reformen, um die Leistungen und die Finanzierungsstruktur an veränderte Bedürfnisse anzupassen.

Abgrenzung von anderen Versicherungsarten:

  • Krankenversicherung: Die Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel ab, während die Pflegeversicherung speziell für die Kosten der pflegerischen Versorgung aufkommt. Sie greift ein, wenn medizinische Maßnahmen nicht ausreichen und eine langfristige Pflege erforderlich ist.
  • Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Risiken und Schäden ab, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten entstehen. Im Gegensatz dazu übernimmt die Pflegeversicherung Leistungen bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit, unabhängig davon, ob diese durch einen Unfall oder altersbedingt entstanden ist.

Die Pflegeversicherung ist also eine spezielle Absicherung für Menschen, die im Alltag langfristig Unterstützung benötigen, und ergänzt andere Versicherungsarten wie die Kranken- und Unfallversicherung.

Wer ist pflegeversichert?

Automatische Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte

  • Gesetzlich Krankenversicherte: Alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Rentner, Arbeitslose und Familienangehörige, die in der GKV mitversichert sind (z. B. Ehepartner oder Kinder).
  • Pflichtversicherung: Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass sich jeder in Deutschland pflegeversichern muss. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung über den Arbeitgeber abgeführt.

Automatische Pflegeversicherung für privat Versicherte

  • Private Krankenversicherte: Wer in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Diese nennt sich „Private Pflegepflichtversicherung“ (PPV). Hier ist der Versicherte dafür verantwortlich, selbst eine passende Versicherung bei einem privaten Anbieter zu wählen.
  • Unterschiede bei den Beiträgen: Während die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung auf das Einkommen basieren, hängen die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung von individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung

  • Leistungen: Grundsätzlich sind die Leistungen sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegeversicherung ähnlich, da der Gesetzgeber Mindeststandards vorgibt. Dennoch kann es Unterschiede bei Zusatzleistungen und Serviceangeboten der privaten Pflegeversicherungen geben.
  • Beitragsstruktur: In der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (Beitragsbemessungsgrenze beachten), während bei der privaten Pflegeversicherung das individuelle Risiko (Alter, Gesundheitszustand) bei der Beitragsermittlung eine Rolle spielt.
  • Freiwillige Zusatzversicherung: Insbesondere privat Versicherte haben oft die Möglichkeit, zusätzliche Pflege Zusatzversicherungen abzuschließen, um höhere Leistungen zu erhalten.

Besondere Gruppen: Selbstständige und Beamte

  • Selbstständige: Selbstständige können sich entweder gesetzlich oder privat versichern. Wenn sie in der GKV bleiben, sind sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Falls sie privat krankenversichert sind, müssen sie ebenfalls eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
  • Beamte: Beamte erhalten Beihilfe vom Staat, wodurch sie nur einen Teil der Krankheits- und Pflegekosten privat absichern müssen. Auch sie schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab, die den nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteil übernimmt.

Freiwillige Weiterversicherung für bestimmte Gruppen

  • Personen ohne Versicherungspflicht: Für Personen, die keinen automatischen Zugang zur Pflegeversicherung haben, wie z. B. Menschen mit einem längeren Auslandsaufenthalt oder Freiwillige, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Leistungen der Pflegeversicherung

Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, um Menschen mit Pflegebedarf zu unterstützen. Diese umfassen finanzielle Hilfen, Sachleistungen und Dienstleistungen für die pflegerische Betreuung. Die Art und Höhe der Leistungen hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der Art der Pflege (häuslich oder stationär) ab.

Pflegegrade und deren Bedeutung für die Höhe der Leistungen: Seit der Pflegereform 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand von fünf Pflegegraden (Pflegegrad 1 bis 5) eingestuft. Diese Einstufung berücksichtigt, inwieweit der Betroffene im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Je höher der Pflegegrad, desto größer sind die Einschränkungen und desto umfangreicher sind die Leistungen, die gewährt werden.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Unterschiedliche Arten der Unterstützung:

  • Sachleistungen: Diese umfassen die Kostenübernahme für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste. Die Höhe der Sachleistungen variiert je nach Pflegegrad und kann für die häusliche Pflege durch professionelle Kräfte genutzt werden.
  • Pflegegeld: Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Das Pflegegeld kann flexibel verwendet werden, z. B. für die Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
  • Kombinationsleistungen: Diese Option ermöglicht eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld. Wenn der Pflegebedürftige nur teilweise auf professionelle Pflege zurückgreift, erhält er einen anteiligen Restbetrag als Pflegegeld.

Häusliche vs. stationäre Pflege und finanzielle Unterstützung:

  • Häusliche Pflege: Die Pflegeversicherung fördert in erster Linie die häusliche Pflege, da viele Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben möchten. Hierfür stehen Sachleistungen, Pflegegeld und auch Leistungen für Umbaumaßnahmen der Wohnung zur Verfügung, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
  • Stationäre Pflege: Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung in Pflegeheimen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert je nach Pflegegrad. Die Pflegeversicherung deckt jedoch nicht alle Kosten; Pflegebedürftige müssen häufig einen Eigenanteil leisten.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Der Prozess der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

  • Antragstellung: Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit beginnt mit einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse, die in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Diesen Antrag kann der Pflegebedürftige selbst oder ein Angehöriger stellen.
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst:
    • Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten mit einer Begutachtung.
    • Ein Gutachter des MDK oder von Medicproof besucht den Antragsteller zu Hause oder im Pflegeheim und beurteilt die körperliche, geistige und psychische Verfassung.
    • Ziel der Begutachtung ist es, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln. Der Gutachter prüft dabei, in welchem Maß der Antragsteller bei alltäglichen Aktivitäten Hilfe benötigt.

Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad

  • Pflegegrade statt Pflegestufen: Seit 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr in Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingeteilt. Die Einstufung erfolgt auf Basis eines Punktesystems, das die Selbstständigkeit des Betroffenen in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
  • Die sechs Lebensbereiche: Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:
    • Mobilität (z. B. Aufstehen, Treppensteigen)
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Gespräche führen)
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Aggressivität, nächtliche Unruhe)
    • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme)
    • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche)
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Teilnahme an sozialen Aktivitäten)
  • Punktesystem: Jeder dieser Bereiche wird in Punkte eingeteilt, und die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:
    • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung (12,5 bis unter 27 Punkte)
    • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte)
    • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte)
    • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte)
    • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Ablauf der Antragstellung und was beachtet werden sollte

  • Antrag rechtzeitig stellen: Sobald abzusehen ist, dass eine Person dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt, sollte der Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, um möglichst früh Leistungen zu erhalten.
  • Vorbereitung auf die Begutachtung: Es empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem die pflegerischen Bedürfnisse über mehrere Tage dokumentiert werden. Dieses Tagebuch kann dem Gutachter als zusätzlicher Nachweis dienen.
  • Widerspruch bei Ablehnung: Falls der Antrag abgelehnt wird oder der Pflegegrad als zu niedrig eingestuft wird, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es ist ratsam, den Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls ein neues Gutachten zu beantragen.
  • Fristen: Der Medizinische Dienst muss die Begutachtung in der Regel innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragseingang durchführen, bei dringenden Fällen (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) sogar innerhalb von einer Woche.

Kosten der Pflege und Eigenanteile

Überblick über die Kosten, die durch Pflege entstehen können

  • Pflegekosten in der häuslichen Pflege:
    • Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können entweder durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste versorgt werden.
    • Typische Kosten umfassen Ausgaben für Pflegematerialien, Medikamente, Umbaumaßnahmen in der Wohnung (z. B. barrierefreie Bäder) und den Einsatz von ambulanten Pflegediensten.
    • Häusliche Pflege kann im Vergleich zur stationären Pflege günstiger sein, aber auch hier summieren sich die Kosten schnell.
  • Kosten der stationären Pflege:
    • Bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim entstehen deutlich höhere Kosten. Diese umfassen die Grundpflege, Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische Versorgung.
    • Durchschnittliche Kosten für ein Pflegeheim variieren je nach Region stark, liegen aber oft zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Monat.

Inwiefern die Pflegeversicherung die Kosten abdeckt und welche Eigenanteile bleiben

  • Leistungen der Pflegeversicherung:
    • Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, jedoch nicht die gesamten Kosten. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab:
      • Pflegegrad 1: Sehr geringe Unterstützung (z. B. maximal 125 Euro Entlastungsbetrag).
      • Pflegegrad 2 bis 5: Steigende Sachleistungen und Pflegegeld für häusliche Pflege sowie Pauschalbeträge für stationäre Pflege.
  • Pflegegeld: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde kann der Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten, das er an die pflegende Person weitergeben kann. Dies ist jedoch meist niedriger als die Kosten für professionelle Pflegedienste.
  • Sachleistungen: Pflegesachleistungen decken professionelle Pflegedienste ab, die ins Haus kommen. Hier übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Kosten, je nach Pflegegrad.
  • Stationäre Pflege: Die Pflegeversicherung zahlt pauschale Zuschüsse für stationäre Pflege, die abhängig vom Pflegegrad sind. Diese decken jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten.
  • Eigenanteile:
    • Pflegeeigenanteil: Der Pflegebedürftige muss die Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, selbst tragen. In der stationären Pflege sind dies oft erhebliche Summen, die sich aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammensetzen.
    • Soziale Pflegeversicherung deckt keine Vollkosten ab**: Selbst bei hohen Pflegegraden bleibt ein beträchtlicher Eigenanteil, der die Betroffenen oder deren Angehörige finanziell stark belasten kann. Viele Pflegebedürftige müssen auf ihr eigenes Vermögen zurückgreifen, oder es wird Sozialhilfe beantragt (z. B. „Hilfe zur Pflege“).

Bedeutung der privaten Vorsorge (z. B. private Pflegezusatzversicherungen)

Pflegezusatzversicherung: Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt, kann es sinnvoll sein, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese kann helfen, die finanzielle Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen.

  • Pflege-Tagegeldversicherung: Diese Versicherung zahlt einen festen Betrag pro Pflegetag, je nach Pflegegrad. Der Versicherte kann frei über dieses Geld verfügen, z. B. um zusätzliche Pflegedienste zu finanzieren.
  • Pflegekostenversicherung: Diese übernimmt einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Pflegekosten. Sie ist direkt an die tatsächlich entstehenden Kosten gekoppelt und entlastet Betroffene finanziell stärker.
  • Pflege-Rentenversicherung: Eine Kombination aus Kapitalanlage und Absicherung. Der Versicherte spart über Jahre Geld an, das im Pflegefall in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird.

Vorteile der Vorsorge:

  • Eine private Vorsorge schützt nicht nur das Vermögen, sondern reduziert auch die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung und entlastet die Angehörigen.
  • Da die Pflegekosten im Alter tendenziell steigen und die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten decken kann, ist eine private Zusatzversicherung eine wichtige finanzielle Absicherung.

Pflegeversicherung im internationalen Vergleich

Wie Pflegeversicherungssysteme in anderen Ländern funktionieren:

Pflegeversicherungssysteme sind weltweit sehr unterschiedlich gestaltet. Während einige Länder, wie Deutschland, eine verpflichtende soziale Pflegeversicherung eingeführt haben, setzen andere Länder auf private oder steuerfinanzierte Modelle.

  • Deutschland (soziale Pflegeversicherung): Die Pflegeversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und wurde 1995 eingeführt. Sie ist verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Jeder Beitragszahler, unabhängig von Einkommen oder Risiko, hat im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen.
  • Japan (soziale Langzeitpflegeversicherung): Japan führte 2000 ein ähnliches System ein wie Deutschland. Das Land setzt auf eine staatliche Langzeitpflegeversicherung, die durch Beiträge der Bürger und Steuern finanziert wird. Die Versicherungsleistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, ähnlich wie in Deutschland.
  • Schweden (steuerfinanziertes System): Schweden finanziert seine Pflege durch Steuergelder und bietet umfassende staatliche Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen. Hier liegt der Schwerpunkt auf öffentlichen Dienstleistungen, die weitgehend kostenlos für die Bürger sind, einschließlich häuslicher und stationärer Pflege.
  • USA (Mischsystem): In den USA gibt es kein universelles Pflegeversicherungssystem. Die Langzeitpflege wird hauptsächlich durch private Pflegeversicherungen, individuelle Ersparnisse oder das staatliche Programm Medicaid (für einkommensschwache Personen) finanziert. Medicare, das nationale Krankenversicherungsprogramm, deckt nur kurzfristige Pflegeleistungen ab.
  • Niederlande (soziale Langzeitpflegeversicherung): Die Niederlande haben ein universelles System, das durch eine Kombination aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern finanziert wird. Der Schwerpunkt liegt auf der ambulanten Pflege und der Unterstützung durch die Gemeinde.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu Deutschland:

  • Gemeinsamkeiten: Viele Länder, wie Deutschland, Japan und die Niederlande, haben ein verpflichtendes oder staatlich reguliertes Pflegeversicherungssystem, das durch Beiträge und Steuern finanziert wird. In all diesen Ländern wird die Pflegebedürftigkeit anhand bestimmter Kriterien festgelegt, die den Umfang der Leistungen bestimmen.
  • Unterschiede: In Ländern wie den USA und Schweden wird die Pflege entweder durch private Versicherungen oder vollständig durch Steuergelder finanziert. In Schweden gibt es keine verpflichtende Pflegeversicherung, während die USA stark auf private Vorsorge setzen, was zu erheblichen Unterschieden in der Versorgung führt. In Japan und den Niederlanden wird hingegen, ähnlich wie in Deutschland, ein solidarisches Finanzierungssystem angewendet, aber die Leistungen und Zugangsvoraussetzungen können variieren.

Was Deutschland von anderen Systemen lernen kann:

  • Stärkung der häuslichen Pflege (Japan): Japan legt großen Wert auf die häusliche Pflege und bietet umfangreiche ambulante Dienste, um den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Deutschland könnte von diesen Maßnahmen zur Förderung der häuslichen Pflege und zur Entlastung der Familien profitieren.
  • Steuerfinanzierung statt Beitragsfinanzierung (Schweden): Das steuerfinanzierte Modell Schwedens ermöglicht eine breitere Abdeckung der Pflegekosten und reduziert die Belastung durch individuelle Beiträge. Deutschland könnte prüfen, ob eine stärkere Steuerfinanzierung den Beitragssatz zur Pflegeversicherung stabil halten könnte.
  • Privatwirtschaftliche Modelle (USA): Obwohl das amerikanische System in der Kritik steht, könnten private Pflegeversicherungen in Deutschland als Zusatzoption verstärkt gefördert werden, um den Eigenanteil in der Pflege zu reduzieren und die finanzielle Belastung im Alter besser abzusichern.

Insgesamt zeigt der internationale Vergleich, dass es kein einheitliches Pflegeversicherungssystem gibt, sondern jedes Land an seine sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten angepasst ist. Deutschland kann von den Ansätzen anderer Länder lernen, um die Pflegeversorgung zu verbessern und langfristig finanzierbar zu gestalten.

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